BundesrechtKundmachungenZollerleichterungen im Reiseverkehr (Zusatzprotokoll)

Zollerleichterungen im Reiseverkehr (Zusatzprotokoll)

In Kraft seit 24. August 2010
Up-to-date

Art. 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2000) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Albanien 9. August 2010
Liberia 16. September 2006
Litauen 1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom: Montenegro 3. Juni 2006 Serbien 27. April 1992

Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das Abkommen mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.