BundesrechtKundmachungenName, Abkürzung und Embleme des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale (ASCOBANS)

Name, Abkürzung und Embleme des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale (ASCOBANS)

In Kraft seit 02. Dezember 2009
Up-to-date

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und die Embleme des Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee, des Nordostatlantiks und der Irischen See (ASCOBANS), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.