BundesrechtKundmachungenÜbernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ)

Übernahme eines Teiles der Landstraße B 303 als Bundesstraße S 3 (Bund – NÖ)

In Kraft seit 31. Juli 2009
Up-to-date

Art. 1

Der Bund und das Land Niederösterreich haben am 24. Jänner 2008 ein Übereinkommen betreffend die Übernahme eines Teiles der Landesstraße B 303 Weinviertler Straße als Bundesstraße S 3 Weinviertler Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hollabrunn, Göllersdorf, Sierndorf und Stockerau abgeschlossen. Die Übernahme wird mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Bund (Bundesstraßenverwaltung) auf der mautpflichtigen Strecke mit der Einhebung der fahrleistungsabhängigen Maut beginnt. Der Zeitpunkt des Beginnes der Bemautung ergibt sich aus der gemäß § 16 Bundesstraßen – Mautgesetz 2002 im Internet zu verlautbarenden Mautordnung.

Der zu übernehmende Straßenteil verläuft vom Anschluss Stockerau/Nord (A22, B4) bis zum Anschluss Hollabrunn/Süd, einschließlich der Anschlussstellen Sierndorf, Obermallebarn, Göllersdorf, Großstelzendorf und Hollabrunn/Süd mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen.