Entscheidung der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen für RL 94/62/EG
Vorwort
Art. 1
Die Europäische Kommission hat am 24. März 2009 eine Entscheidung zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die in der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle festgelegten Schwermetallgrenzwerte nicht für Kunststoffkästen und -paletten gelten, beschlossen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 79/44 vom 25. März 2009 unter der Nummer 2009/292/EG verlautbart.
Mit der genannten Entscheidung wird die Entscheidung 1999/177/EG ersetzt.
Mit dieser Bekanntmachung werden die von der Europäischen Kommission festgelegten Bedingungen für verbindlich erklärt.