VfGH-Aufhebung § 6 Abs. 2 3. und 4. Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, V 436/08-8, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 10. Februar 2009, zu Recht erkannt:
„§ 6 Abs. 2 dritter und vierter Satz der Satzung der Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder idF des Beschlusses des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 22. September 2003, kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Sondernummer I/2003, werden als gesetzwidrig aufgehoben.“