Entscheidung der Kommission zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich
Vorwort
Art. 1
Die Europäische Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2008 zur Freistellung der Erzeugung von Strom in Österreich von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2008/585/EG), ABl. Nr. L 188 vom 16.7.2008, S. 28, ausgesprochen:
„Artikel 1: Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die die Auftraggeber in die Lage versetzen sollen, in Österreich Strom zu erzeugen.
Artikel 2: Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.“