BundesrechtKundmachungenName, Abkürzungen und Embleme - Benelux - Amt für geistiges Eigentum

Name, Abkürzungen und Embleme - Benelux - Amt für geistiges Eigentum

In Kraft seit 26. September 2008
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzungen und die Embleme des Benelux – Amtes für geistiges Eigentum, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.