Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannten Lehrpläne wurde seitens des Sangharats der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft folgende Festlegung getroffen:
Anlage 1 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Primarstufe), Anlage 2 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe I) und Anlage 3 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe II) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 311/2024 werden mit Wirksamkeit von 1. September 2024 bekannt gemacht.
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