BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass die Folge „Anrufe,“ in § 12 Abs. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes verfassungswidrig war

VfGH-Ausspruch, dass die Folge „Anrufe,“ in § 12 Abs. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes verfassungswidrig war

In Kraft seit 24. Januar 2008
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, G 16/07-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Jänner 2008, zu Recht erkannt:

„Die Folge „Anrufe,“ in § 12 Abs. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 97/2001, war verfassungswidrig.“