BundesrechtKundmachungenNamen, Emblem und Fahne - Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und Internationales Arbeitsbüro (ILO)

Namen, Emblem und Fahne - Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und Internationales Arbeitsbüro (ILO)

In Kraft seit 18. Januar 2008
Up-to-date

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, das Emblem und die Fahne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Internationalen Arbeitsbüros (ILO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.