BundesrechtKundmachungenNamen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Namen, Abkürzungen - Europäische Umweltagentur und Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

In Kraft seit 18. Januar 2008
Up-to-date

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2006, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Namen und die Abkürzungen der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.