Österreichisch-britisches Rechtshilfeabkommen - Beendigung im Verhältnis zu Zypern
Vorwort
Art. 1
21.03.2007
Die Republik Österreich und die Republik Zypern haben einvernehmlich festgestellt, dass das österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen vom 31. März 1931 (BGBl. Nr. 45/1932) im Verhältnis zwischen ihren beiden Staaten durch den mit dem In-Kraft-Treten des EU-Beitrittsvertrags 2003 erfolgten Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet gilt.