BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war

VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes gesetzwidrig war

In Kraft seit 16. November 2006
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2006, G 124/06-6, V 44/06-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 27. Oktober 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Liefer- und Dienstleistungsaufträge .....1 600 €“ in der letzten Zeile des § 1 der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes, BGBl. II Nr. 324/2002, war gesetzwidrig.“