Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006,
G 16/06-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 4. Juli 2006, zu Recht erkannt:
„1. In § 148i Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, werden im ersten Satz die Wortfolge „geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ und im zweiten Satz die Wortfolge „der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw.“ als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
2. § 148j Abs. 2 erster Satz des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes – BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, in der Fassung des Abschnitts II der 22. Novelle zum BSVG, BGBl. I Nr. 140/1998, war verfassungswidrig.“
Keine Verweise gefunden
Rückverweise