VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im Anhang X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 2006, G 91/05-6, V 69/05-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:
„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“