BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in den §§ 70, 74, 138 und § 139 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass Wortfolgen in den §§ 70, 74, 138 und § 139 des Patentgesetzes 1970 verfassungswidrig waren

In Kraft seit 25. April 2006
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Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. März 2006,

G 150/05-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 29. März 2006, zu Recht erkannt:

„1. Die Wortfolgen „... ein weiterer Rechtszug sowie ...“ in

§ 70 Abs. 2 und die Wortfolgen „ ... der Nichtigkeitsabteilung ...“

in § 74 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren

verfassungswidrig.

2. Die Wortfolgen „... der Nichtigkeitsabteilung ...“ in §§ 70

Abs. 3 und 138 Abs. 1 sowie § 139 Abs. 1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. Nr. 259/1970, waren bis zum Ablauf des 30. Juni 2005 verfassungswidrig.“