BundesrechtKundmachungenInternationale Wirtschaftsstatistik

Internationale Wirtschaftsstatistik

In Kraft seit 27. April 1933
Up-to-date

Art. 1

27.04.1933

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist das Ratifikationsinstrument Frankreichs zu dem in Genf am 14. Dezember 1928 unterzeichneten Internationalen Abkommen über Wirtschaftsstatistik samt Protokoll (B. G. Bl. Nr. 269 aus 1931) am 1. Februar 1933 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.

Die Ratifikation erfolgte unter nachstehendem Vorbehalt:

(Übersetzung.)

Durch die Annahme wünscht Frankreich keinerlei Verpflichtung betreffs der Gesamtheit seiner Kolonien, Schutzgebiete sowie derjenigen Gebiete zu übernehmen, die unter seiner Oberhoheit oder seinem Mandat stehen.