BundesrechtKundmachungenInternationale Wirtschaftsstatistik

Internationale Wirtschaftsstatistik

In Kraft seit 26. Januar 1932
Up-to-date

Art. 1

26.01.1932

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes haben die nachstehend aufgezählten Staaten ihre Ratifikationsinstrumente zu dem am 14. Dezember 1928 in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommen über Wirtschaftsstatistik, kundgemacht, im Bundesgesetzblatt unter Nr. 269 aus 1931, hinterlegt:

Italien am 11. Juni 1931,

Rumänien am 22. Juni 1931,

Polen am 23. Juli 1931,

Portugal am 23. Oktober 1931.

Außerdem sind die nachstehenden Staaten:

Indien am 15 Mai 1931,

Südrhodesien am 14. Oktober 1931

diesem Übereinkommen beigetreten.