BundesrechtKundmachungenVerfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006

Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006

In Kraft seit 01. Februar 2006
Up-to-date

Art. 1

1. Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.

2. Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.

3. Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:

+352 29 29 44 619 oder

+352 29 29 44 623 oder

+352 29 29 42 670