Verfahren für die Übermittlung von Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006
Vorwort
Art. 1
1. Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.eu.int der Kommission zur Verfügung zu stellen.
2. Sofern die Übermittlung im online-Verfahren gemäß Z 1 nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „mp-ojs@opoce.cec.eu.int“ zu übermitteln.
3. Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Z 1 noch die elektronische Übermittlung gemäß Z 2 möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
+352 29 29 44 619 oder
+352 29 29 44 623 oder
+352 29 29 42 670