BundesrechtKundmachungenEuropol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten

Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten

In Kraft seit 01. Februar 2006
Up-to-date

Art. 1

01.02.2006

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Estland am 10. März 2005 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (BGBl. III Nr. 131/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 129/2004) hinterlegt.