VfGH-Aufhebung Wortfolgen in V des Magistrates der Stadt Wien
Vorwort
Art. 1
03.09.2005
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Juni 2005, V 71, V 72/04-15, V 15/05 und V 16/05-10, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 29. Juli 2005, die Wortfolge “, die Christkindlmärkte“ im Eingangssatz des § 57 Abs. 4 sowie die Wortfolge “und die Christkindlmärkte“ in § 57 Abs. 4 Z 4 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, mit der für die Wiener Märkte eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 1991), ABl. Nr. 30/1991, als gesetzwidrig aufgehoben.