BundesrechtKundmachungenZollerleichterungen im Reiseverkehr - Zusatzprotokoll

Zollerleichterungen im Reiseverkehr - Zusatzprotokoll

In Kraft seit 04. Juli 1968
Up-to-date

Art. 1

04.07.1968

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 45/1967) beigetreten:

Staaten Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Australien 6. Jänner 1967

Tschechoslowakei 8. März 1967

(mit Vorbehalt)

Irland 14. August 1967

Ferner haben Syrien am 19. Juli 1962 und Singapur am 22. November 1966 erklärt, sich auch nach Erlangung der staatlichen Selbständigkeit an dieses Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.

Die Tschechoslowakei betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 15 Absätze 2 und 3 dieses Protokolls nicht gebunden.