Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
Vorwort
Art. 1
12.12.1957
Nach einer Mitteilung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Europarates hat die Türkei am 10. Oktober 1957 ihre Ratifikationsurkunde zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse, BGBl. Nr. 44/1957, hinterlegt. Die Konvention ist mit diesem Tage für die Türkei in Kraft getreten.