VfGH-Aufhebung "Durchführungsrundschreiben" des BM für öffentliche Leistung und Sport
Vorwort
Art. 1
19.08.2004
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2004, V 8/04-7, dem Bundeskanzler zugestellt am 9. August 2004, das "Durchführungsrundschreiben" ("generelle Zustimmungen und Richtlinien") des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport vom 25. September 2000, Z 924.470/11-II/B/4/2000, "Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß § 21 GG 1956", als gesetzwidrig aufgehoben.
(2) Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.