Staatsbürgerschaft
Vorwort
Art. 1
09.08.1929
Die königlich italienische Regierung hat der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht, daß die Ratifikationsurkunde der Republik Polen zu dem am 6. April 1922 in Rom unterzeichneten Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschechoslowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft (B. G. Bl. Nr. 175 aus 1924), am 10. Juni 1929 im königlich italienischen Ministerium des Äußern hinterlegt worden ist.
Das genannte Übereinkommen ist daher gemäß seinem Artikel 5, Absatz 4, im Verhältnis zwischen Österreich, Italien und Polen am 10. Juni 1929 in Kraft getreten.