BundesrechtKundmachungenName und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

In Kraft seit 06. Dezember 2003
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Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der South Asian Association for Regional Cooperation (SAARC), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.