VfGH-Ausspruch, dass das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2003, G 40/03, V 57/03-7, zu Recht erkannt:
Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen (115. Verordnung) der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 7. April 1995, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift “konstruktiv” Nr. 189 vom 6. Juni 1995, S 22 ff, war gesetzwidrig.