VfGH-Ausspruch, dass § 2 Abs. 2 zweiter Satz und eine Wortfolge in § 3 Abs. 2 des Steiermärkischen Vergabegesetzes 1998 verfassungswidrig waren
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 22. September 2003, G 37/03-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 16. Oktober 2003, ausgesprochen, dass § 2 Abs. 2 zweiter Satz und die Wortfolge “Anhang IV und” in § 3 Abs. 2 des Steiermärkischen Vergabegesetzes 1998, LGBl. für die Steiermark Nr. 74, verfassungswidrig waren.