BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass § 441b Abs. 1 und § 442a ASVG verfassungswidrig waren und § 441c, § 442b sowie eine Wortfolge in § 441e Abs. 2 des ASVG aufgehoben werden

VfGH-Ausspruch, dass § 441b Abs. 1 und § 442a ASVG verfassungswidrig waren und § 441c, § 442b sowie eine Wortfolge in § 441e Abs. 2 des ASVG aufgehoben werden

In Kraft seit 08. November 2003
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Art. 1

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Oktober 2003, G 222/02-18 und G 1/03-17, dem Bundeskanzler zugestellt am 15. Oktober 2003, § 441c, § 442b zur Gänze sowie die Wortfolge “ebenso wie die leitenden Funktionäre kollektivvertragsfähiger Körperschaften und Vereine, auch wenn sie die Kollektivvertragsfähigkeit in fremdem Namen ausüben” in § 441e Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (58. Novelle zum ASVG), BGBl. I Nr. 99/2001, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2004 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

(4) Mit demselben Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof auch ausgesprochen, dass die §§ 441b Abs. 1 und 442a ASVG in der Fassung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (58. Novelle zum ASVG), BGBl. I Nr. 99/2001, verfassungswidrig waren.