VfGH-Aufhebung Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Stmk. und Ktn.
Vorwort
Art. 1
26.07.2003
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2003,
V 21/03-5 bis 52/03-5, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 11. April 2003, zu Recht erkannt:
1. Die von der Kammervollversammlung am 30. November 2001 beschlossene Umlagenordnung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Punkt 2 und die Worte "sowie die Berufshaftpflichtversicherungsprämie", "28. Februar 2002 1/2
Berufshaftpflichtversicherungsprämie" und "31. Juli 2002 1/2
Berufshaftpflichtversicherungsprämie" in Punkt 8 des am 30. November 2001 von der Kammervollversammlung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten gefassten, als "Kammerumlage 2002" bezeichneten Beschlusses, kundgemacht in den KammerNachrichten Nr. 5/01 (Dezember 2001),
S 10 f., werden als gesetzwidrig aufgehoben.