Schiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste
Vorwort
Art. 1
22.11.1935
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist Mexiko der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 17. Oktober 1935 beigetreten.