BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

Schiffahrt - Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

In Kraft seit 08. Juni 1935
Up-to-date

Art. 1

08.06.1935

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist Irak der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 17. April 1935 beigetreten.