BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs, Regime der schiffbaren Wasserwege, Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs, Regime der schiffbaren Wasserwege, Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste

In Kraft seit 01. Mai 1928
Up-to-date

Art. 1

01.05.1928

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes sind die Ratifikationsurkunden Chiles zu

1. dem Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924),

2. dem Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924) und

3. der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 19. März 1928 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.