Schiffahrt - Regime der schiffbaren Wasserwege, Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste
Vorwort
Art. 1
11.02.1928
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde Griechenlands zu
1. dem Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924),
2. dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung (B. G. Bl. Nr. 429 aus 1924),
3. der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (B. G. Bl. Nr. 430 aus 1924) am 3. Jänner 1928 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.