Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs
Vorwort
Art. 1
13.04.1957
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Regierung von Laos mit Wirkung vom 24. November 1956 das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs vom 20. April 1921, BGBl. Nr. 429/1924, als für Laos verbindlich anerkannt.