BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

In Kraft seit 13. April 1957
Up-to-date

Art. 1

13.04.1957

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Regierung von Laos mit Wirkung vom 24. November 1956 das Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs vom 20. April 1921, BGBl. Nr. 429/1924, als für Laos verbindlich anerkannt.