BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs u. Regime d. schiffbaren Wasserwege

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs u. Regime d. schiffbaren Wasserwege

In Kraft seit 17. Juni 1930
Up-to-date

Art. 1

17.06.1930

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde Luxemburgs zu den im Bundesgesetzblatt unter Nr. 429 aus 1924 kundgemachten Übereinkommen, und zwar zum Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehres und zum Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung, sowie die Beitrittsurkunde Luxemburgs zu dem unter der gleichen Nummer kundgemachten Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung am 19. März 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden. Der Beitritt zum Zusatzprotokoll ist unter Annahme der Fassung a dieses Protokolls erfolgt.