BundesrechtKundmachungenSchiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs

In Kraft seit 15. April 1930
Up-to-date

Art. 1

15.04.1930

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist Irak am 1. März 1930 dem im Bundesgesetzblatt Nr. 429 aus 1924 kundgemachten Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehres beigetreten.