Schiffahrt - Freiheit des Durchgangsverkehrs
Vorwort
Art. 1
24.03.1929
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Regierung der Französischen Republik am 7. Februar 1929 für Syrien und den Libanon dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 429 aus 1924 kundgemachten Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehres beigetreten.