21.03.1925
In Ergänzung der im Jahrgang 1924 des Bundesgesetzblattes unter Nr. 429 enthaltenen Verlautbarung der Verkehrsabkommen von Barcelona wird kundgemacht, daß die Republik Österreich dem Zusatzprotokolle zu dem Übereinkommen über das Regime der schiffbaren Wasserwege von internationaler Bedeutung unter Annahme des Punktes a dieses Protokolles beigetreten ist.
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