VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. November 2002, V 27/02-8, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 9. Jänner 2003, zu Recht erkannt, dass die Wortfolge “gemäß § 202 Abs. 1 Z 3 GewO 1994” in § 1 Abs. 2 der Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. Nr. 294/1996, gesetzwidrig war.