Diese Richtlinien treten hinsichtlich der Rechtsträger gemäß § 15b Abs. 1 BHG-Novelle 2002 mit sofortiger Wirkung, hinsichtlich der übrigen Rechtsträger, für die ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling gesetzlich normiert ist, mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
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