VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 6 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Oktober 2001, G 10/01-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. November 2001, ausgesprochen, dass die Wortfolge “dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt” in § 6 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 56/1997, verfassungswidrig war.