Friedliche Beilegung von Streitigkeiten
Vorwort
Art. 1
04.08.2001
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Slowakei am 7. Mai 2001 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (BGBl. Nr. 42/1960, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 563/1983) hinterlegt.
Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Slowakei gemäß den Bestimmungen des Art. 34 Abs. 1 lit. a erklärt, dass sie sich nicht an Kapitel III über das Schiedsverfahren gebunden erachtet.