Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland
Vorwort
Art. 1
09.06.2001
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 357/1994) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde:
Bosnien und Herzegowina 29. Dezember 1994
Jugoslawien 28. Februar 2001