BundesrechtKundmachungenFortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

In Kraft seit 09. Juni 2001
Up-to-date

Art. 1

09.06.2001

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen betreffend die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland (BGBl. Nr. 459/1986, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 357/1994) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Bosnien und Herzegowina 29. Dezember 1994

Jugoslawien 28. Februar 2001