BundesrechtKundmachungenSchengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

Schengener Übereinkommen - Durchführung - Beitritt Österreich

In Kraft seit 24. März 2001
Up-to-date

Art. 1

24.03.2001

Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für das Königreich Dänemark, das Königreich Schweden, die Republik Finnland, die Republik Island und das Königreich Norwegen mit 25. März 2001 in Kraft gesetzt ist.