BundesrechtKundmachungenUnterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

In Kraft seit 08. April 1971
Up-to-date

Art. 1

08.04.1971

Nach Mitteilung der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind Uganda am 8. April 1965 und Israel am 19. April 1968 dem Internationalen Übereinkommen zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (BGBl. Nr. 519/1921, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 412/1936) beigetreten.

Ferner haben Elfenbeinküste, Gambia, Madagaskar, Mali, Malta, Mauretanien, Mauritius, Senegal und Zypern erklärt, sich an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser Staaten ausgedehnt worden war.