BundesrechtKundmachungenUnterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

In Kraft seit 10. Dezember 1936
Up-to-date

Art. 1

10.12.1936

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist Argentinien dem Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519/1921) am 16. Oktober 1936 beigetreten.