BundesrechtKundmachungenUnterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

In Kraft seit 27. April 1933
Up-to-date

Art. 1

27.04.1933

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist die Türkei dem Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus 1921) am 17. Februar 1933 beigetreten.