BundesrechtKundmachungenUnterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

In Kraft seit 03. Juni 1932
Up-to-date

Art. 1

03.06.1932

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft ist das Königreich Ägypten dem Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus 1921) am 17. Februar 1932 beigetreten.