BundesrechtKundmachungenUnterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

In Kraft seit 22. Januar 1927
Up-to-date

Art. 1

22.01.1927

(1) Zufolge der am 1. November 1926 abgegebenen Erklärung ist Bulgarien dem Berner internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation (B. G. Bl. Nr. 519 aus dem Jahre 1921) gemäß Artikel 5, Absatz 1, dieses Übereinkommens beigetreten.

(2) Dieser Beitritt ist am 1. November 1926 wirksam geworden.